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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 343

Eignet sich Gold zur Veranlagung von Mündelgeld?

Zugleich eine Anmerkung zu

Erich Pitak

Der , die Veranlagung von Mündelgeld in Gold nicht zugelassen. Da infolge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) die klassischen sicheren Mündelgeldveranlagungen wie Sparbücher und erstklassige Anleihen nach Abzug der Inflation einen realen Geldwertverlust bringen, werden auch von gesetzlichen Vertretern öfters Veranlagungen in Gold angeregt. Aus Sicht eines Sachverständigen, also eines Fachmanns – auf den der OGH in genanntem Urteil aus dem Jahr 2010 explizit verweist –, haben sich die Verhältnisse im Jahr 2018 doch deutlich geändert, sodass eine geringfügige Beimischung von Gold aus Portfolioüberlegungen generell denkbar erscheint, wiewohl jeweils die Verhältnisse des Einzelfalls zu beurteilen sind (§ 220 ABGB). Allerdings gilt es bei der Veranlagung in physischem Gold auch noch andere Hürden zu nehmen, bevor diese Goldbeimischung tatsächlich als sicher betrachtet werden kann.

I. Sparbücher und erstklassige Anleihen

Die Renditen bei klassischen Mündelgeldanlagen – Sparbuch (§ 216 ABGB) und Anleihen bestimmter erstklassiger Schuldner (§ 217 ABGB) – sind weiterhin nahe bei null, also dem finanziellen Gefrierpunkt. Die Niedrigzinspolitik der EZB wir...

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