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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 343

Keine Waisenpension bei AMS-finanzierter Berufsausbildung

iFamZ 2018/207

§ 252 ASVG; § 34b AMSG

Die Gewährung einer Waisenpension ist jedenfalls dann nicht länger angebracht, wenn die Waise, die eine ihre Arbeitskraft überwiegend beanspruchende Berufsausbildung absolviert, ein aus Mitteln des AMS finanziertes Fachkräftestipendium nach § 34b Abs 4 AMSG erhält, das ihren Lebensunterhalt abdeckt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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