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Update: COVID-19-Regelungen
Wie in dieser Rubrik berichtet, sollten die COVID-19-Regelungen iZm Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie Versammlungen von Verbänden erneut um sechs Monate und damit bis zum verlängert werden. Die entsprechenden Änderungen im 1. COVID-19-JuBG, im 2. COVID-19-JuBG, im COVID-19-GesG und im COVID-19-VwBG wurden inzwischen beschlossen und im BGBl I 2022/224 sowie im BGBl I 2022/222 kundgemacht.
Am veröffentlichte die EBA ihren Abschlussbericht über die COVID-19-Maßnahmen. Darin liefert sie insb einen Überblick über die unterschiedlichen politischen Maßnahmen iZm COVID-19, einen aktuellen Stand der weiterhin geltenden Maßnahmen sowie einen Überblick über Auswege aus der Krise und ein Ende der Maßnahmen. Enthalten sind zudem Regelungen über staatliche Garantien und allgemeine Zahlungsmoratorien während der COVID-19-Pandemie. Trotz der überwiegenden Resilienz des Bankensektors in der Krise mahnte die EBA dabei eine rasche Implementierung des Basel III-Systems ein. Außerdem hob die EBA ihre Leitlinien zu den COVID-19-Melde- und Offenlegungsanforderungen mit auf.