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Änderung des InvKG
Am langte ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) geändert wird, im Nationalrat ein. Dieses wurde am im Nationalrat und am im Bundesrat beschlossen und am im BGBl I 2022/231 kundgemacht.
Nach dem InvKG bedürfen ausländische Direktinvestitionen einer Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Zielunternehmen in einem besonders sensiblen Bereich gem Teil 1 der Anlage (zB Verteidigungsgüter und ‑technologien oder Betreiber von kritischen Infrastrukturen wie Energie oder Forschung und Entwicklung von Medizinprodukten) tätig ist und die in § 2 InvKG definierten Schwellen S. 4 bzw Voraussetzungen erfüllt sind. Gem § 29 Abs 3 InvKG in der Stammfassung BGBl I 2020/87 wäre Teil 1 Z 6 der Anlage mit außer Kraft getreten. Dies hätte dazu geführt, dass Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung nicht mehr als besonders sensibler Bereich gegolten hätten. Mit der vorliegenden...