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Stiefkindadoption durch die gleichgeschlechtliche frühere Lebensgefährtin
iFamZ 2018/184
§ 197 ABGB; Art 2 StGG; Art 7 B-VG; Art 14 iVm Art 8 EMRK
Der VfGH hat den Antrag auf Aufhebung des § 197 Abs 3 Satz 1 ABGB abgewiesen. Diese Bestimmung ist verfassungskonform so zu interpretieren, dass die Adoption durch die gleichgeschlechtliche frühere Lebensgefährtin mit der Wirkung möglich ist, dass die leibliche Mutter nicht verdrängt wird.
Die Antragstellerin lebte 16 Jahre in Lebensgemeinschaft mit der leiblichen Mutter des minderjährigen Kindes, das während aufrechter Lebensgemeinschaft aufgrund des gemeinsamen Kinderwunsches in Finnland durch Insemination gezeugt wurde. Das Kind hat keinen rechtlichen Vater; die Feststellung eines solchen ist rechtlich ausgeschlossen. Von Geburt an kümmerten sich die Antragstellerin und die Mutter zu gleichen Teilen um das Kind. Im Jahr 2010 genehmigte das Pflegschaftsgericht die Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge. Das Kind hat zur Antragstellerin eine sehr enge emotionale, einem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechende Verbindung. Auch nach Beendigung der Lebensgemeinschaft im Jahr 2013 blieb die gemeinsame Obsorge aufrecht. Die Antragstellerin wohnt in unmittelbarer Nähe zur leiblichen Mutter und beide kümmern sich in gleichem Ausmaß um das Kind. Im März 2017 schlossen die Antragste...