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iFamZ 5, Oktober 2018, Seite 316

11. Englischsprachig-deutschsprachige Richterkonferenz für internationales Familienrecht 2018

Kurzbericht samt Entschließungen der Delegierten

Von 27. bis fand in Schwechat (Österreich) die 11. Englischsprachig-deutschsprachige Richterkonferenz für internationales Familienrecht statt, an der etwa 50 Familienrichter und andere Familienrechtsexperten aus Österreich, Deutschland, Irland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (England und Wales, Schottland sowie Nordirland) teilnahmen.

Im Rahmen der Konferenz wurde ein weites Feld von Familienrechtsproblemen diskutiert, einschließlich der Entwicklungen in den nationalen Rechtsordnungen seit der letzten Konferenz im Jahr 2015 in Windsor, England, der medizinischen Behandlung minderjähriger und schutzberechtigter Personen, der Abstammung (einschließlich Leihmutterschaft), der Mediation, der direkten Kommunikation zwischen Gerichten, Art 13 HKÜ sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.

Die Delegierten dankten Österreich für die Ausrichtung der Konferenz. Unter Berücksichtigung der langen Historie der Konferenz, die 1997 erstmals in England abgehalten wurde, nahmen die Delegierten den Vorschlag Irlands, die nächste Konferenz auszurichten, mit Dank zur Kenntnis.

S. 317 Entschließungen der Delegierten

1.

In allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss de...

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