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Rückbesinnung auf Grundrechte?
Mit BGBl I 2017/136 wurde das WiEReG in Österreich kundgemacht. Die Erlassung des WiEReG erfolgte in Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung [EU] Nr 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, ABl L 141 vom , S 73). Bedenken in Bezug auf Grundrechtsverletzungen wurden von Anbeginn geäußert (vgl nur N. Arnold, Das Wirtschaftliche Eigentümer Register – der Countdown läuft, GesRZ 2018, 65 [66]). Ebenso wurde kritisiert, dass die gewählten Ansatzpunkte mit wirtschaftlichem Eigentum oder Einflussmöglichkeiten auf den Rechtsträger wenig zu tun haben (siehe auch K. Oberndorfer/Marschner, Eine ganze Fußballmannschaft als wirtschaftliche Eigentümer der Privatstiftung, ZFS 2018, 29, die zu Recht von einer „ganzen Fußballmannschaft als wirtschaftliche Eigentümer“ sprechen) und ihren Zielsetzungen damit auch nicht gerecht werden.
Eine öffentliche Eins...