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iFamZ 5, Oktober 2018, Seite 309

Formungültiges fremdhändiges Testament

iFamZ 2018/180

§ 579 ABGB

Die Unterschrift der Zeugen muss auf der Testamentsurkunde erfolgen. Die Unterschrift auf einem zusätzlichen losen und leeren Blatt reicht für die Erfüllung der Formvorschriften nicht aus.

Die (…) 2016 im Alter von 67 Jahren verstorbene Erblasserin hinterließ eine Tochter, die Zweitantragstellerin. In ihrem fremdhändigen Testament vom hatte sie eine Freundin, die Erstantragstellerin, zur Alleinerbin bestimmt und ihre Tochter auf den Pflichtteil gesetzt. In der Tagsatzung vom gaben beide Antragstellerinnen bedingte Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass ab, die Erstantragstellerin aufgrund des Testaments vom , die Zweitantragstellerin aus dem Titel des Gesetzes.

Die Zweitantragstellerin bestritt im Verfahren über das Erbrecht die Formgültigkeit des Testaments. Die Zeugen hätten ihre Unterschrift auf ein gesondertes, mit dem Testament unverbundenes Blatt gesetzt. Die Erblasserin sei im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch nicht mehr testierfähig gewesen. Die Erstantragstellerin erwiderte, das Testament umfasse beide Blätter, die mit einer Büroklammer zusammengeheftet und in eine gesonderte H...

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