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iFamZ 5, Oktober 2018, Seite 304

Kein Wohnrecht des Kindes an einer bestimmten Familienwohnung

iFamZ 2018/176

§§ 97, 231 ABGB

Bei einem Auszug des mit der Mutter nicht verheirateten Vaters aus der gemeinsamen Wohnung besteht zu Gunsten des außerehelichen Kindes weder eine Verpflichtung zur Gewährung der zuvor bestandenen Wohnmöglichkeit noch für dieses ein Recht auf eine solche Leistung. Wird nach Auflösung der (außerehelichen) Lebensgemeinschaft dessen Unterhaltsbedarf in Geld gedeckt, steht dem Kind nicht zusätzlich das Recht zu, die Wohnung des Vaters zu benutzen.

Die ehemaligen Lebensgefährten sind Miteigentümer einer Liegenschaft samt Einfamilienhaus im Verhältnis von einem Viertel zu Gunsten des Antragstellers und drei Viertel zu Gunsten der Antragsgegnerin, die das Haus mit den gemeinsamen beiden Kindern bewohnt. Die bauliche Situation erlaubt keine sinnvolle Zuweisung von Wohnräumlichkeiten an den Antragsteller. Dieser beansprucht daher von der Antragsgegnerin ein Benützungsentgelt in bestimmter Höhe. Die Antragsgegnerin wendete mangelndes Rechtsschutzbedürfnis ein, weil der Antragsteller die Feilbietung beanspruchen könne und im Übrigen werde den gemeinsamen Kindern durch die Wohnungsbenützung Naturalunterhalt geleistet.

Jeder Miteigentümer hat grundsätzlich A...

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