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Zurücknahme eines Vorschussantrags im Revisionsrekursstadium
iFamZ 2018/163
Erklärt der KJHT als Vertreter des Kindes während des beim OGH anhängigen Rechtsmittelverfahrens die Zurückziehung der Unterhaltsvorschussanträge unter Verzicht auf den Anspruch, ist gem § 11 Abs 1 AußStrG die Wirkungslosigkeit der Beschlüsse der Vorinstanzen festzustellen; über den Revisionsrekurs ist nicht zu entscheiden.