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iFamZ 5, Oktober 2018, Seite 272

Die Ersatzfähigkeit ideeller Schäden infolge der Verwechslung von Kindern nach der Geburt

Eine Besprechung der Entscheidung des

Sarah Lorraine Wild und Markus Weichbold

Der OGH hat in einer rezenten Entscheidung den Betroffenen einer Kindesverwechslung Geldersatz für die durch die Verwechslung verursachte – nicht krankheitswertige – psychische Belastung zugesprochen. Der OGH stützte sich in seiner Begründung zur Ersatzfähigkeit des Schadens auf seine Judikaturlinie zum Ersatz bloßer Trauerschäden bei Verlust naher Angehöriger. Dieser Beitrag untersucht diese Begründung aus methodischer und inhaltlicher Sicht und fragt nach möglichen Auswirkungen des Urteils.

I. Der Ausgangsfall

A. Der Sachverhalt

Die Zweitklägerin brachte am im von der Beklagten betriebenen Krankenhaus ein Kind zur Welt. Am nächsten Tag wurde ihr und dem mit ihr verheirateten Erstkläger ein Mädchen, die nunmehrige Drittklägerin, als ihre Tochter vorgestellt. Erst aufgrund einer im Jahr 2012 abgegebenen Blutspende der Drittklägerin und einem darauffolgenden Mutterschaftstest konnte festgestellt werden, dass die Drittklägerin nicht das leibliche Kind des Erstklägers und der Zweitklägerin ist. Die Kläger fühlen sich nach wie vor als Familie, was insb durch die mittlerweile vorgenommene Adoption der Drittklägerin zum Ausdruck gebracht wird. Dennoch erweist sich die Situation für die Bet...

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