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iFamZ 5, Oktober 2018, Seite 263

Neue Regelbedarfssätze

Peter Barth

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2018 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.


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Altersstufe
Regelbedarf 2017/2018
Regelbedarf 2018/2019
bis 3 Jahre
204 €
208 €
3 bis 6 Jahre
262 €
267 €
6 bis 10 Jahre
337 €
344 €
10 bis 15 Jahre
385 €
392 €
15 bis 19 Jahre
454 €
463 €
19 bis 25 Jahre
569 €
580 €

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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