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Auslegung des Anwendungsbereichs von Art 4 Abs 2 HUP
iFamZ 2018/154
Art 3, 4 Abs 2 HUP
, KP gg LO
(...) [26] Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls dahin auszulegen ist, dass er auf einen Fall, in dem die unterhaltsberechtigte Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt gewechselt hat, bei einem Gericht des Staates ihres neuen gewöhnlichen Aufenthalts einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt für einen vergangenen Zeitraum stellt, in dem sie sich in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, auch dann Anwendung finden kann, wenn der Staat des angerufenen Gerichts der Staat ist, in dem die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
[38] Diese Bestimmung ist unter Berücksichtigung des durch das Haager Protokoll eingeführten Systems von Anknüpfungsregeln und des Ziels dieses Protokolls auszulegen.
[40] (...) Wäre Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls dahin auszulegen, dass unter der darin genannten Voraussetzung das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht (...) auch auf den Zeitraum vor der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in diesem Staat anwendbar ist, würde dies der in Art 3 Abs 2 verankerten allgemeinen Regel in Bezug auf den zeitlichen Anwe...