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Weitergewährung der Waisenpension während Ausbildung
iFamZ 2018/134
Bei Beurteilung der Frage, ob die Arbeitskraft der Waise durch eine Schul- oder Berufsausbildung überwiegend beansprucht wird, ist ein Vergleich der konkreten Auslastung der Arbeitskraft mit der regelmäßigen Arbeitszeit laut AZG und Kollektivverträgen vorzunehmen. Auch die Zeiten der Fahrt zum und vom Ausbildungsort sind in den für die Ausbildung notwendigen Zeitraum einzurechnen.