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iFamZ 4, August 2018, Seite 211

Gefährdung des Kindes bei Übertragung der Obsorge auf den KJHT – längerer Beobachtungszeitraum vor endgültiger Entscheidung

iFamZ 2018/128

§ 211 Abs 1 ABGB; §§ 107 Abs 2, 62 Abs 1 AußStrG

(…) 4.1. Hinzuweisen ist zunächst darauf, dass das Rekursgericht aus dem Zusammenhang eindeutig erkennbar und in der Begründung (S 18, 1. Absatz seines Beschlusses) auch ausdrücklich Pkt 2 der erstgerichtlichen Entscheidung (Abweisung des Antrags des Revisionsrekurswerbers auf [endgültige] Übertragung der Obsorge hinsichtlich der mj H.) aufgehoben hat. Das Rekursgericht hat die Beobachtung der Entwicklung des Mädchens über einen gewissen Zeitraum zur Beurteilung der Frage, ob die Übertragung von Pflege und Erziehung auf den KJHT ausreicht oder die Übertragung an den Vater angezeigt ist, als unerlässlich erachtet, zumal die vorliegenden Feststellungen und Verfahrensergebnisse noch keine endgültigen Schlüsse zuließen. Es hat dazu auf die gegenüber dem mj H. differenziert zu beurteilende Situation des Mädchens sowie darauf verwiesen, dass sich zum Stand bei Vorlage des schriftlichen Gutachtens kurzfristige Entwicklungen ergeben hätten, die den Sachverständigen auch zu einer Änderung seiner ursprünglichen Empfehlungen veranlasst hätten. Eine mangelhafte Begründung des Rekursgerichts ist vor diesem Hintergrund nicht erkennbar.

Rubrik betreut von: Gabriela Th...
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