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iFamZ 3, Juni 2018, Seite 166

Zuwendung an Privatstiftung als anrechnungspflichtige Schenkung

iFamZ 2018/108

§ 785 ABGB aF

Eine Schenkung iSd § 785 ABGB aF kann auch vorliegen, wenn der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten eine vermögenswerte Rechtsstellung an einer Privatstiftung einräumt.

Der Kläger macht Pflichtteilsansprüche nach seinem 2010 verstorbenen Vater geltend. Er klagt die – während des Revisionsverfahrens eingeantwortete – Verlassenschaft (Erstbeklagte), eine vom Erblasser und dem Viertbeklagten errichtete Privatstiftung (Zweitbeklagte), seine Geschwister (Drittbeklagte und Viertbeklagter) und die Witwe (Fünftbeklagte).

Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Der Erblasser betrieb bis 1989 als Einzelunternehmer eine Wäscherei. Als Unternehmensnachfolger war zunächst der Kläger als ältester Sohn vorgesehen. Diese Planung änderte sich in den 1980er Jahren, und es wurde der (damals noch minderjährige) Viertbeklagte als Nachfolger „aufgebaut“. Ab 1989 wurden drei Kommanditgesellschaften gegründet. Komplementär war bei allen drei Gesellschaften (zunächst) eine GmbH (idF: GmbH), deren Gesellschafter anfangs der Erblasser, die Fünftbeklagte und die Drittbeklagte waren; diese übertrug ihren Geschäftsanteil später dem Viertbeklagten. Die Komplementärin war bei den nachstehend ...

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