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iFamZ 3, Juni 2018, Seite 163

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.

Auswirkungen des 2. ErwSchG auf Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren

I. Grundlegendes

Das 2. ErwSchG bringt maßgebliche Änderungen im Recht des Schutzes volljähriger Personen. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist es, ob und inwieweit jene Änderungen auch Auswirkungen auf das Erbrecht und das Verlassenschaftsverfahren haben. Es soll also gleichermaßen ein Überblick über „erbrechtliche Implikationen des 2. ErwSchG“ geschaffen werden.

II. Auswirkungen auf das materielle Erbrecht

Einen der – insb für die Rechtswissenschaft wesentlichen – Eckpfeiler des 2. ErwSchG bildet die Schaffung der Entscheidungsfähigkeit als ein dem österreichischen Recht neuer Begriff der Willensbildung.

§ 24 Abs 2 ABGB idF 2. ErwSchG

„Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann. Dies wird im Zweifel bei Volljährigen vermutet.“

Bei der Entscheidungsfähigkeit handelt es sich um die grundsätzliche Fähigkeit, die rechtliche Verantwortung für das eigene Handeln zu tragen. Sie beschreibt ein konkretes faktisches Können der Person, das situativ im Einzelfall vorliegen muss. Als Grundvoraussetzung jeglichen Handelns ist das Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit konsequent...

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