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Konsenspapier „Erwachsenenschutzrecht für Gesundheitsberufe“ (Stand: 6. 6. 2018)
I. Ausgangslage und Ziel
Mit dem Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (Reform des Sachwalterrechts) ab sind auch Änderungen für den Bereich der Personensorge, im Besonderen betreffend die „medizinische Behandlung“ verbunden. Eines der wesentlichen Ziele der Reform ist, die Selbstbestimmung der vertretenen Personen so weit als möglich zu erhalten bzw wiederherzustellen. Der Wille des Patienten/der Patientin soll entweder direkt, vorsorglich oder indirekt durch eine Stellvertretung zur Geltung kommen. Wird ein/e Stellvertreter/in tätig, soll die Entscheidungsfindung tunlichst gemeinsam erfolgen.
Um diese Grundsätze bestmöglich in die Praxis umzusetzen, bedarf es eines Erfahrungsaustauschs zwischen den Vertreter/innen der Gesundheitsberufe, den Betroffenen und den Angehörigen der Justiz mit dem Ziel, praxistaugliche Handlungsleitfäden zu erarbeiten. In den vom Bundesministerium für Justiz anberaumten Arbeitssitzungen wurde mit den Beteiligten ein entsprechendes Konsenspapier ausgearbeitet.
II. Definition medizinischer Behandlungen und Behandlungen anderer gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe
A. Anwendungsbereich der §§ 252–254 ABGB
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Vertret...