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Das Konsenspapier „Erwachsenenschutzrecht für Gesundheitsberufe“
Handlungsleitfaden für die Praxis
Am tritt das 2. ErwSchG in Kraft. Der damit verbundene Ausbau der Vertretungsformen und die neue Systematik zur Einwilligung in medizinische Behandlungen, die künftig in drei Bestimmungen (§§ 252–254 ABGB nF) statt in einer Bestimmung (§ 283 ABGB aF) zu finden ist, bringt auch Neuerungen für diesen Bereich der Personensorge. Um die behandelnden Personen über die Änderungen zu informieren und diese im Interesse der Patientinnen und Patienten bestmöglich in die Praxis umzusetzen, erarbeiteten Vertreterinnen/Vertreter sämtlicher betroffener Interessengruppen über Einladung und unter der Leitung des BMVRDJ in Arbeitssitzungen von September 2017 bis Februar 2018 das Konsenspapier „Erwachsenenschutzrecht für Gesundheitsberufe“. Die auf der Informationsplattform zum Erwachsenenschutzrecht veröffentlichte Endfassung gibt auf insgesamt 19 Textseiten einen zusammenfassenden Überblick der neuen Rechtslage und enthält Klarstellungen und Empfehlungen für die behandelnden Personen. Diese Langfassung ist insb für den „Back-Office-Bereich“ der Krankenanstalten gedacht. Im Anhang findet sich zudem ein von Jürgen Wallner auf einer Seite grafisch sehr ansprechend aufbereiteter Entscheidungsbaum, der wohl in der all...