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iFamZ 3, Juni 2018, Seite 140

Unterhaltsentgang nach Tod des Vaters

iFamZ 2018/89

§§ 1327, 1358 ABGB; § 406 ZPO

Ansprüche auf entgangenen Unterhalt gehen bei Unterhaltsleistung durch die Mutter auf diese über. Die Mutter hat gegenüber dem Schädiger allerdings keinen Anspruch auf eine Unterhaltsrente.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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