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Mangelnde Bindungstoleranz eines Elternteils rechtfertigt nicht (allgemein) die Entziehung der Obsorge
iFamZ 2018/83
§ 181 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
(...) 2. Ein allgemeiner Rechtssatz, nach dem einem Elternteil, der eine mangelnde Bindungstoleranz aufweist und sich über einen längeren Zeitraum der Ausübung des Kontaktrechts des anderen Elternteils widersetzt, unter allen Umständen, unabhängig vom Alter des Kindes und sonstigen Kriterien, die Obsorge zu entziehen wäre, ist der Rsp des OGH nicht zu entnehmen. Auch wenn das Erstgericht festgestellt hat, dass die Mutter seit September 2016 immer wieder den Kontakt des Minderjährigen zum Vater verhindert, steht nicht fest, dass dies stets auf ungerechtfertigten Motiven beruht, auch wenn solche immer wieder naheliegen mögen.
(...) Dass es insgesamt zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt aus der Sicht des Kindeswohls geboten gewesen wäre, der Mutter die Obsorge zur Gänze zu entziehen oder dessen Hauptbetreuung zum Vater zu verlegen, vermag der Revisionsrekurswerber, der insb auf die Gefahr einer Traumatisierung des Kindes, das ihn jetzt längere Zeit nicht erleben konnte, nicht eingeht, nicht überzeugend darzustellen. (...)