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iFamZ 3, Juni 2018, Seite 135

Keine semesterweise Beurteilung der ECTS-Punkte

iFamZ 2018/80

§ 231 ABGB

Ein zielstrebiges Studium ist nicht schon dann zu verneinen, wenn die tatsächlich in einem Semester erreichten ECTS-Punkte durch schlichtes Dividieren nicht (stets) jenen Punkten entsprechen, die bei einer durchschnittlichen Studiendauer im rechnerischen Durchschnitt auf ein Semester entfallen.

Der Antragsteller ist der Vater der Antragsgegnerin, die seit Oktober 2015 das Bachelorstudium „Technische Chemie“ studiert. Er begehrt zuletzt, ihn von seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung seit Ende des dritten Semesters ab zu entheben. Der Enthebungsantrag wurde iW darauf gestützt, dass die Antragsgegnerin ihr Studium nicht zielstrebig betreibe.

Die Vorinstanzen wiesen den Antrag ab. Ausgehend von den Feststellungen, dass sich der Studienerfolg der Antragsgegnerin (im entscheidungsrelevanten Zeitraum) über dem allgemeinen Durchschnitt (nämlich im besten Fünftel der Studenten ihres Jahrgangs) befinde, bejahten sie die gewissenhafte und zielstrebige Betreibung ihres Studiums.

Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.

(…) 3.1 Nach der Rsp des OGH studiert ein Kind idR zielstrebig, solange die du...

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