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iFamZ 3, Juni 2018, Seite 133

Privatschulkosten als Sonderbedarf

iFamZ 2018/78

§ 231 ABGB

Abgeltung von Sonderbedarf (in Form des Besuchs einer Privatschule) hat grundsätzlich Ausnahmecharakter, weshalb der Unterhaltsberechtigte die eine Ersatzpflicht begründenden Umstände behaupten und beweisen muss.

Der minderjährige E. leidet seit Jahren an Legasthenie und benötigt entsprechende Förderung/Therapien. Er verfügt über ein durchschnittliches Begabungsprofil mit Schwächen im Bereich des Arbeitsgedächtnisses, der Flexibilität, Impuls- und Reaktionskontrolle, Inhibition sowie einer massiven Problematik bei der Aufnahme und Abspeicherung von verbalen Informationen. Es bestehen sehr niedrige Lese- und Rechtschreibleistungen. Seit September 2016 besucht er eine Privatschule. Dafür fällt ein monatlicher Schulbeitrag von 380 € (12-mal im Jahr) an. Die Einschreibgebühr betrug einmalig 400 €.

Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen, die dem Kind aus dem Titel des Sonderbedarfs die Hälfte des monatlichen Schulgelds zugesprochen hatten, auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf.

(…) 2. Das Kind rechtfertigt den Besuch der Privatschule mit seinem besonderen Förderungsbedarf als Legastheniker. Die Rsp anerken...

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