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iFamZ 2, April 2018, Seite 96

Erlassung einer EV – Anspruch der Ehefrau auf eine zeitlich uneingeschränkte Kontaktaufnahme

iFamZ 2018/62

§ 275 Abs 1 ABGB; § 381 Z 2 EO

Nach § 275 Abs 1 ABGB umfasst die Sachwalterschaft alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die übertragenen Angelegenheiten – hier insb die Personensorge – zu besorgen. Der Sachwalter hat dabei das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern. Wirken sich Spannungen und Streitigkeiten zwischen dem Pflegepersonal und Familienmitgliedern nachteilig auf den Gesundheitszustand des Betroffenen aus, kann das vom Sachwalter zu wahrende Wohl des Betroffenen im Einzelfall eine Koordination der Kontaktaufnahmen durch die verschiedenen Familienmitglieder erfordern.

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss gegenüber der erstbeklagten Partei und Erstgegner der gefährdeten Partei dahin abgeändert, dass er unter Einschluss der unbekämpft gebliebenen Teile lautet:

„Der Antrag der klagenden und gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die erstbeklagte Partei und Erstgegner der gefährdeten Partei sei mit sofortiger Wirkung bei sonstiger Exekution schuldig, es für die Dauer des Rechtsstreits zu unterlassen, die zwischen der klagenden und gefährdeten Partei und Dkfm. KH bestehende Ehe, insbesondere durch die Verweigerung des Zut...

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