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Das Konsenspapier „Bankgeschäfte und Erwachsenenschutz“
Ein Handlungsleitfaden zur Reform
Mit tritt das 2. Erwachsenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) in Kraft, mit dem das österreichische Sachwalterrecht reformiert wird. Ziel der Reform ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben für betroffene Personen. Dies erfordert vor allem ein Umdenken weg von der Fürsorge hin zur Selbstbestimmung. Der Erfolg der Reform steht und fällt damit, dass die neuen Regelungen in der Praxis ankommen. Für besonders wichtige Bereiche hat das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz daher gemeinsam mit den betroffenen Kreisen in mehreren Arbeitsgruppen verschiedene Konsenspapiere ausgearbeitet. Die Konsenspapiere stellen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen dar. Sie entfalten keine verbindliche Wirkung. Sie sollen jedoch – so weit wie möglich – die Rechtssicherheit für involvierte Akteure erhöhen und von den betroffenen Kreisen erarbeitete Best-Practice-Modelle festlegen.
Nach einem kurzen Überblick der wesentlichen Beweggründe und Eckpunkte ist im Folgenden das Konsenspapier Bankgeschäfte und Erwachsenenschutz im Volltext abgedruckt. In den nächsten Ausgaben der iFamZ werden weitere wichtige Konsenspapiere zumindest auszugsweise vorgestellt werden.