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iFamZ 2, April 2018, Seite 78

Verweigerung des Kontakts mit dem Vater durch unmündige Kinder beachtlich

iFamZ 2018/52

§ 187 Abs 2 ABGB; § 108 AußStrG

(...) 2.2. § 108 AußStrG ist auf noch nicht 14-Jährige grundsätzlich nicht anzuwenden. Dessen ungeachtet kommt der Verweigerung des Kontakts mit dem Vater durch unmündige Minderjährige ein gewisses Gewicht bei der Beurteilung zu, inwieweit gegen ihren feststehenden unbeeinflussten Willen die Ausübung des Besuchsrechts ermöglicht werden soll, weil dadurch die ablehnende Haltung des Kindes vertieft und verstärkt werden kann (5 Ob 59/08z, iFamZ 2008/95 mwN [Thoma-Twaroch]). Mündigkeit stellt somit keine starre Grenze für die Beachtlichkeit der Verweigerung des persönlichen Verkehrs durch Minderjährige dar; auch gewinnt ihre Einstellung zum Kontaktrecht mit zunehmendem Alter größeres Gewicht (RIS-Justiz RS0047981 [T9]). (...)

2.3. Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Kontaktrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass ihr keine Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden kann, wenn nicht leitende Grundsätze der Rsp verletzt wurden (RIS-Justiz RS0097114), dies gilt auch für die Frage der Entziehung bzw Au...

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