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iFamZ 2, April 2018, Seite 77

Grundbuch – Keine Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots nach Auflösung der Ehe durch Tod

iFamZ 2018/47

§ 364c ABGB

Nach dem Tod des Erblassers wurde dessen Hälfteanteil an der Liegenschaft seiner Ehegattin eingeantwortet. Da das hinsichtlich dieses Miteigentumsanteils bestehende Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Schwiegermutter der Ehegattin nach der Rsp durch das Ableben des Ehegatten erloschen war, räumte die Ehegattin ihrer Schwiegermutter (neuerlich) ein grundbücherlich sicherzustellendes Belastungs- und Veräußerungsverbot ein. Sie beantragte die neuerliche Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbots für die Schwiegermutter. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung, weil ein unter § 364c ABGB fallendes Schwägerschaftsverhältnis nicht mehr bestanden habe.

(...) 2.1. Diese Formen der zwischen einem Ehegatten und den Verwandten des anderen bestehenden Schwägerschaft (§ 40 Satz 3 ABGB) werden durch den Tatbestand einer Ehe begründet (5 Ob 253/08d). Die Frage, ob die Schwägerschaft und die von ihr ausgelösten Rechtsfolgen mit der Auflösung der sie begründenden Ehe erlöschen, wird durch das Gesetz nicht generell geregelt. Nach der Rsp des OGH erlischt das Schwägerschaftsverhältnis mit der Auflösung der sie begründenden Ehe, sofer...

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