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iFamZ 2, April 2018, Seite 76

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer Erbantrittserklärung

iFamZ 2018/46

§ 167 Abs 3 ABGB

Die bestrittene Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist vom Testamentserben zu beweisen.

Der Erblasser starb im August 2014. Gesetzliche Erben sind eine Tochter und die minderjährige Enkelin als einziges Kind eines vorverstorbenen Sohns. Die Tochter gab aufgrund eines eigenhändigen Testaments eine bedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass ab, die Enkelin aufgrund des Gesetzes eine bedingte Erbantrittserklärung zur Hälfte des Nachlasses. Im Verfahren über das Erbrecht bestritt die Enkelin die Echtheit des Testaments, das Erstgericht stellte jedoch das Erbrecht der Tochter fest. Im nachträglichen Pflegschaftsverfahren über die Genehmigung der Erbantrittserklärung wies das Erstgericht den Antrag ab und das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung.

(...) 1.2. Wurde das Verfahren ohne die erforderliche Genehmigung eingeleitet und ist daher – wie hier – nachträglich darüber zu entscheiden, so sind bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten auch die bisherigen Verfahrensergebnisse zu berücksichtigen. Deren Ausblenden wäre nicht damit vereinbar, dass (auch) im Genehmigungsverfahren das Kindeswohl entscheidende Bedeutung hat (RIS-Justiz RS0048142). (....

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