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Psychische Erkrankung eines besuchsberechtigten Elternteils
iFamZ 2018/44
Eine psychische Erkrankung des besuchsberechtigten Elternteils ist nur unter besonderen Begleitumständen ein Grund für die Aussetzung des Kontaktrechts (hier führt das irritierende Verhalten der Mutter zu einer massiven Ablehnung des Kindes).
Der 2009 geborene Minderjährige lebt seit Februar 2013 beim Vater, dem mittlerweile die alleinige Obsorge übertragen wurde. Der Mutter kam zwischen April 2015 und August 2015 ein vorläufiges begleitetes Kontaktrecht in einem Besuchscafé zu. Von Juli 2016 bis Februar 2017 besuchte der Minderjährige seine Mutter regelmäßig in Begleitung. Immer wieder kam es zu Problemen aufgrund der psychischen Instabilität der Mutter. Der Vater beantragte im Februar 2017 die Aussetzung des Kontaktrechts der Mutter, der KJHT regte ebenfalls eine dringende Aussetzung an. Der Besuchskontakt vom sei derart eskaliert, dass das Kind danach irritiert und verängstigt gewesen sei und mehrfach den Wunsch geäußert habe, nicht mehr zur Mutter fahren zu müssen. An diesem Tag sei die psychische Krankheit der Mutter deutlich geworden und habe sich auch massiv auf den Kontakt ausgewirkt. (…)
Das Erstgericht (und bestätigend das Rekursgericht) räumt...