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Unterdurchschnittliche Studienleistungen
iFamZ 2018/42
Erbringt das unterhaltsberechtigte Kind während des Bachelorstudiums laufend nur stark unterdurchschnittliche Studienleistungen, verliert es rückwirkend seinen Unterhaltsanspruch.
Der im Juni 1991 geborene Antragsgegner begann am an der Universität Wien das Bachelorstudium Geographie mit zu absolvierenden Prüfungen im Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten bei einer Regelstudiendauer von sechs Semestern. Bis (also im 9. Semester) hatte er erst 113 ECTS-Punkte (davon 25 ETCS-Punkte im 8. Semester) erreicht, das sind rund 63 % der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtzahl.
Im Einzelnen stellt sich die Studienleistung des Antragsgegners wie folgt dar (ECTS-Punkte): 1. Semester (WS 2012/2013) 20 Punkte, 2. Semester (SS 2013) 5 Punkte, 3. Semester (WS 2013/2014) 8 Punkte, 4. Semester (SS 2014) 13 Punkte, 5. Semester (WS 2014/2015) 10 Punkte, 6. Semester (SS 2015) 15 Punkte, 7. Semester (WS 2015/2016) 17 Punkte, 8. Semester (SS 2016) 25 Punkte und 9. Semester (WS 2016/2017) 0 Punkte.
Gegenstand des am vorerst mit dem Antrag des Vaters auf Unterhaltsherabsetzung ab eingeleiteten und am in einen Enthebungs- und Oppositionsantrag modifizierten Unterhal...