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iFamZ 2, April 2018, Seite 74

Noch übliche Besuchskontakte des Vaters

iFamZ 2018/41

§ 231 ABGB

Bei der Minderung der Geldunterhaltspflicht infolge überdurchschnittlicher Betreuungsleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils finden bei der Anrechnung der Zahl der Kontakttage einzelne Stunden eines Aufenthalts beim anderen Elternteil grundsätzlich keine Berücksichtigung.

S. 75 (…) 2.2. Teilen die Eltern die Betreuung in einem Ausmaß, das ganz klar über den Rahmen der üblichen Kontakte des geldunterhaltspflichtigen Teils hinausgeht und leistet dieser während der verlängerten Kontakte Naturalunterhalt, ist nach der jüngeren stRsp der Geldunterhalt zu reduzieren (RIS-Justiz RS0047452 [T6]). Pro wöchentlichem Betreuungstag, an dem sich das Kind über den üblichen Durchschnitt von einem Tag pro Woche hinaus beim zahlenden Elternteil aufhält, wird in der Regel ein Abschlag von 10 % vom Geldunterhalt vorgenommen (10 Ob 17/15w, iFamZ 2015/125, 169 mwN). Dieser Ansatz bildet freilich nur eine Richtschnur (und eher die Untergrenze) für die Bedachtnahme auf die zusätzlichen Belastungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils (RIS-Justiz RS0128043 [T2]).

Maßgebliches Kriterium für die Minderung der Geldunterhaltspflicht ist, ob durch die Betreuungsleistungen...

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