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Kein Ansparen von Unterhaltsnachzahlungen
iFamZ 2018/39
Es würde dem Normzweck des § 231 Abs 1 ABGB, die Kinder angemessen an den Lebensverhältnissen der Eltern teilnehmen zu lassen, widersprechen, wenn der den Regelbedarf übersteigende Unterhaltsteil dem Alimentationszweck dadurch entzogen wird, dass der Betrag auf ein Sparbuch gelegt wird.
Die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die 2008 geborenen Zwillinge wurde von 1. 1. bis unbekämpft von jeweils 500 € auf 570 € erhöht. Umstritten ist nur die Forderung des Vaters, den Unterhaltsrückstand für 2016 iHv 840 € je Kind jeweils auf ein (auf das unterhaltsberechtigte Kind lautendes) Sparbuch anlegen zu dürfen. Das Rekursgericht verneinte diese Möglichkeit.
Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.
(…) Der Vater meint, er habe 2016 durch Zahlung eines, dem zweifachen Regelbedarf im Sinn der „Luxusobergrenze“ entsprechenden monatlichen Unterhaltsbetrags von je 500 € den Kindern bereits ermöglicht, ausreichend und angemessen an seinen Lebensverhältnissen teilzunehmen. Der Alimentationszweck könne mittels Veranlagung der Unterhaltszahlungen nur dann untergraben werden, wenn von vornherein lediglich der...