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iFamZ 2, April 2018, Seite 64

Deckelung und Wartefrist bei NÖ Mindestsicherung sind unsachlich und daher verfassungswidrig

iFamZ 2018/34

§ 10 Abs 4, §§ 11a, 11b NÖ MSG; Art 7 B-VG; Art I Abs 1 BVG zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

ua

Der VfGH hat über zahlreiche Anträge des LVwG entschieden und § 10 Abs 4, §§ 11a und 11b NÖ MSG als verfassungswidrig aufgehoben.

(…) Dem Gesetzgeber steht bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen ein weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zu (vgl VfSlg 18.885/2009 zur unterschiedlichen Anhebung von Pensionsbezügen nach Pensionshöhe bei gleichzeitiger Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, der nicht allen Pensionsbeziehern zusteht). Der Gesetzgeber ist daher nicht gehalten, Leistungen der Mindestsicherung (bzw der Sozialhilfe) in unbeschränkter Weise zu gewähren, wenn dies eine Förderung rechtspolitisch unerwünschter Ziele zur Folge hätte (vgl VfSlg 5972/1969 und 8541/1979). Ist allerdings in einem vom Gesetzgeber eingerichteten System der Sicherung zur Gewährung eines zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Mindeststandards der Zweck, dem betroffenen Personenkreis das Existenzminimum zu gewähren, nic...

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