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iFamZ 2, April 2018, Seite 61

Die Vorbereitungen der Österreichischen Notariatskammer auf das neue Erwachsenenschutzrecht

Neugestaltung des ÖZVV – Liste besonders geeigneter Erwachsenenvertreter – Fortbildungsmaßnahmen

Andreas Tschugguel

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) ist aus einem beispielhaften partizipativen Reformprozess hervorgegangen und wird seit dem Gesetzesbeschluss im April 2017 durch einen ebenso vorbildlichen Umsetzungsprozess vom BMVRDJ auf seinem Weg in die Praxis begleitet. Auch die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) leistet ihren Beitrag.

I. Interne Vorbereitungsmaßnahmen

Neben dem Bemühen der ÖNK, sich an diesem Reform- und Umsetzungsprozess als konstruktiver Partner zu beteiligen, waren und sind darüber hinaus auch interne Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich, nämlich:

  • die Neugestaltung des ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis),

  • die Einführung einer Liste „besonders geeigneter Erwachsenenvertreter“,

  • umfassende Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen.

II. Das neue ÖZVV

Der durch das 2. ErwSchG geänderte Rechtsrahmen erfordert eine grundlegende Neuausrichtung des ÖZVV. So musste das ÖZVV von einem Register, das primär der Auffindbarkeit von Urkunden gewidmet war, zu einem workflowbasierten System umgestaltet werden, in dem ab alle im Bereich des Erwachsenenschutzrechts bestehenden Vertretungsformen und Vorsorgemöglichkeiten zu registrieren sind. Notare, Rechtsanwälte und Erwachsenenschutzvereine können sich im neuen ÖZVV registrieren und Abfragen durchführen. Die gerichtlichen Erwachsenenvertretungen sind durch das zuständige Pflegschaftsgericht einzutragen. Für die Neuausrichtung des ÖZVV waren aufwendige rechtliche und technische Vorarbeiten notwendig, die in enger und konstruktiver Abstimmung mit dem BMVRDJ erfolgten. Das ÖZVV wird ab in seiner neuen Konzeption eine noch wichtigere Rolle für den Bereich der Selbstbestimmung betroffener Personen einnehmen.

III. Die Liste besonders geeigneter Erwachsenenvertreter

Die ÖNK nimmt die gesetzlichen Qualitätskriterien für die Liste von zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretungen besonders geeigneten Notaren und Notariatskandidaten sehr ernst. In einer Arbeitsgruppe der ÖNK wurden die gesetzlichen Kriterien bereits näher konkretisiert. Die Überprüfung wird im Rahmen des standesinternen Revisionssystems erfolgen. Eine Liste der besonders geeigneten Erwachsenenvertreter wird auf der Website www.notar.at veröffentlicht werden.

IV. Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen

Die ÖNK/ÖGIZIN GmbH wird sowohl für Notare und Notariatskandidaten als auch für Notariatsmitarbeiter zeitgerecht Schulungsmaßnahmen zur Bedienung des neuen ÖZVV anbieten. Neben der internen Vorbereitung wird die ÖNK auch allen anderen Eintragungsberechtigten des ÖZVV Leitfäden und weiteres Informationsmaterial zur Verfügung stellen, um die technische Handhabe des neuen ÖZVV zu erleichtern. Damit soll von Anfang an eine funktionierende Eintragungspraxis gewährleistet werden.

Im Rahmen der Österreichischen Notariatsakademie finden österreichweit Seminare über das neue Erwachsenenschutzrecht statt, um die Standesmitglieder flächendeckend auf das neue Recht vorzubereiten. Im Übrigen sind auch externe Vortragsaktivitäten und Informationskampagnen geplant, um in der Bevölkerung Bewusstsein für das neue Recht und vor allem die neuen und alten Möglichkeiten einer selbstbestimmten Vorsorge zu schaffen.

Andreas Tschugguel

Mag. Andreas Tschugguel ist Notarsubstitut in Wien-Döbling.

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