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iFamZ 2, April 2018, Seite 60

Die Vorbereitungen der österreichischen Rechtsanwaltschaft zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Liste besonders geeigneter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Danijela Milicevic

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) bringt mit auch einige Änderungen für die Rechtsanwaltschaft mit sich. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat sich daher frühzeitig mit der Umsetzung der Neuregelungen dieser Reform auseinandergesetzt. In der ÖRAK-AG Erwachsenenvertretung wurden unter dem Vorsitz von Dr. Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner, Rechtsanwältin in Graz, und in Zusammenarbeit mit den Vertretern und Vertreterinnen der neun Rechtsanwaltskammern wichtige organisatorische Aspekte zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs in der Praxis erörtert.

I. Liste besonders geeigneter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Der ÖRAK und die neun Rechtsanwaltskammern informierten die Rechtsanwaltschaft zeitnah über die anstehenden Änderungen und wiesen mehrfach auf die Möglichkeit der Eintragung in die Liste der sich als zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretungen besonders geeignet erachtenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte inkl der damit verbundenen gesetzlichen Voraussetzungen hin. Im Ergebnis führen mittlerweile all jene Rechtsanwaltskammern eine eigene Liste nach § 28 Abs 1 lit o RAO nF, in deren Sprengel sich Rechtsanwä...

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