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iFamZ 2, April 2018, Seite 57

2 x 3 macht 4 – widdewiddewitt und 3 macht 9e!

Ich mach’ mir die Welt – widdewidde wie sie mir gefällt …

Michael Ganner

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… hat sich die neue Bundesregierung gedacht und wollte neben dem Rauchverbot in Lokalen auch das längst (einstimmig!) beschlossene 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wieder zurücknehmen. Das breite Engagement der Zivilgesellschaft und insb jenes der Behindertenorganisationen, die den Reformprozess ganz wesentlich mitgetragen haben, hat das – Gott sei Dank – verhindert. Auf politischer Ebene wurde nun doch noch die Einsicht in die Notwendigkeit der möglichst baldigen Umsetzung des 2. ErwSchG gewonnen. In der Folge konnte auch das dafür nötige Geld, wenigstens für die Erwachsenenschutzvereine, lockergemacht werden.

Es kann diesbezüglich also losgehen. Ab gelten die neuen Bestimmungen, die vor allem für Erwachsenenschutzvereine (bisher: Sachwaltervereine), Gerichte, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Berufsanwärterinnen und Berufsanwärter sowie andere Vertreterinnen und Vertreter, Institutionen und besonders auch für Ärztinnen und Ärzte jede Menge Änderungen bringen. In der iFamZ wurde ja schon vieles zum neuen Erwachsenenschutz-Gesetz geschrieben, aber noch nicht genug, zumal viele Detailfragen erst geklärt werden müssen und die Umsetzung vielfältige praktische H...

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