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iFamZ 1, Februar 2018, Seite 39

Die europäischen Güterrechtsverordnungen

Anwendungsbereich, Abgrenzung und Kollisionsrecht

Luca Baldovini

Am traten die Ehegüterrechtsverordnung (EuGüVO) sowie die Verordnung über die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften (EuPartVO) als Rechtsakte der Europäischen Union, die iW ab anwendbar sein werden, in Kraft. Mit den über weite Strecken gleichlautenden Verordnungen wird die Vereinheitlichung des europäischen Kollisions- und Zuständigkeitsrechts sowie des Rechts der Entscheidungsanerkennung und Entscheidungsvollstreckung fortgesetzt. Es handelt sich um sog „All-inclusive-Rechtsakte“, wie zuletzt insb die EuErbVO, an die sich die Güterrechtsverordnungen vom Aufbau her und teilweise auch inhaltlich anlehnen.

I. Grundsätzliches

Von Anfang an waren, wohl in der Hoffnung, dass die geplanten Regelungen, zumindest soweit sie nur Ehegatten betreffen, allgemeine Zustimmung finden könnten, zwei getrennte Rechtsakte vorgesehen. Bald setzte sich jedoch der Wunsch der Mehrheit der Mitgliedstaaten durch, die beiden Rechtsakte zum Zwecke der Gleichbehandlung von Paaren über ein Junktim politisch miteinander zu verbinden, sodass sie nur als Paket angenommen werden konnten.

Als Maßnahmen des Familienrechts mit grenzüberschreitendem Bezug bedürfen güterkollisionsrechtliche Regelunge...

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