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Sachwalterschaften für das Erwachsenenschutzrecht vorbereiten
Überprüfungs- und Vorbereitungsschritte im Vorfeld
Der Übergang vom Sachwalterrecht zum Erwachsenenschutzrecht erfordert bereits im Vorfeld eine gute Vorbereitung, damit die hoch gesteckten Ziele des Reformwerkes und die Absicherung der Selbstbestimmung erreicht werden. Schon jetzt können bei bestehenden Sachwalterschaften entsprechende Überprüfungs- und Vorbereitungsschritte erfolgen. Im Mittelpunkt sollten dabei das Prüfen möglicher Alternativen, das Hinterfragen der Eignung der Person des Vertreters und eine kritische Abklärung des Umfangs der festlegten Angelegenheiten stehen. Damit kann die qualitative Umsetzung des neuen Gesetzes unterstützt und der dadurch notwendige Veränderungsaufwand besser zeitlich verteilt werden.
I. Vorbereitungsphase
Nach vorangegangener Kritik am Sachwalterrecht und einer ausgiebigen, partizipativ angelegten Diskussion über notwendige Veränderungen wurde das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) im Frühjahr 2017 im Parlament beschlossen. Die relativ lange Legisvakanz bis zum Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen mit soll eine gute Vorbereitung der umfangreichen Reform des Sachwalterrechts ermöglichen.
Zu den Bereichen, die für eine Vorbereitung genutzt werden können, zählt auch die Überprüfung d...