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iFamZ 1, Februar 2018, Seite 12

Veranstaltungstipp: Erwachsenenschutzrecht neu

Das Wichtigste an einem Vormittag

LStA Dr. Peter Barth, Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im BMJ und iFamZ-Chefredakteur, und Mag. Robert Müller, langjähriger Mitarbeiter beim Verein VertretungsNetz – Sachwalterschaft, präsentieren die Eckpunkte des neuen Erwachsenenschutzrechts an einem Vormittag:

  • Gründe für die Reform: Der Weg nach Genf und zurück.

  • Das neue Konzept: Unterstützung statt Stellvertretung: Was bedeutet das für den Rechtsverkehr, was für die Ausübung der Vertretung?

  • Die neuen vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts: Worin besteht ihre Eigenart, wer kann Vertreter sein, wie enden die Vertretungen?

  • Das neue Erwachsenenschutzverfahren: Vom Schwerpunkt der Medizin hin zur Sozialanamnese: Was kann Clearing leisten?

  • Erwachsenenvertretung und Rechtsberufe: Was kommt auf Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare zu?

  • Erwachsenenschutz im Zivilprozess und in Verwaltungsverfahren: Was ändert sich?

Auf einen Blick:

  • Termin: , 9.00 bis 13:00 Uhr.

  • Ort: Hotel Strudlhof, Strudlhofgasse 10, 1090 Wien.

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