Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Maßnahmen wie die Abnahme der Reisedokumente setzen Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit voraus, nicht aber Kindeswohlgefährdung; Begriff der Kindeswohlgefährdung
iFamZ 2018/13
§ 181 ABGB; § 107 Abs 3 AußStrG
Mit Beschluss vom trug das Erstgericht der Mutter auf, den Reisepass der Minderjährigen dem Gericht bis spätestens zu übermitteln, weiters verbot es die Ausreise mit der Minderjährigen und erkannte dem Beschluss gem § 44 AußStrG die vorläufige Vollstreckbarkeit zu. Es habe sich herausgestellt, dass die Mutter während des laufenden Obsorgeverfahrens die Minderjährige nach Serbien gebracht und dort alleine bei einer Cousine zurückgelassen habe; zudem habe sie gegen den früheren gerichtlichen Auftrag den Reisepass des Kindes nicht an das Gericht übermittelt, sodass zu befürchten sei, dass sie neuerlich eine Verbringung des Kindes ins Ausland plane.
Mit Beschluss vom entzog das Erstgericht der Mutter die Obsorge und übertrug diese dem Vater (Pkt 1.), erteilte dem Vater den Auftrag, die Unterstützungsmaßnahmen durch den KJHT anzunehmen und mit diesem zu kooperieren (Pkt 2.) und erkannte dem Beschluss gem § 44 AußStrG vorläufige Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit zu (Pkt 3.). Durch die weitere Ausübung der Obsorge seitens der Mutter sei das Wohl der Minderjährigen gefährdet, weshalb der Mutter die Obsorge zu entziehen gewesen sei. Die Übertragung der Obsorge an den Vater ent...