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Parteistellung im Vorschussherabsetzungsverfahren
iFamZ 2018/11
In einem von Amts wegen eingeleiteten Vorschussherabsetzungsverfahren haben der geldunterhaltspflichtige Vater und die Mutter als Zahlungsempfängerin keine Parteistellung, wohl aber der Bund.
Erklärt das Rekursgericht aufgrund einer Zulassungsvorstellung den Revisionsrekurs nachträglich für zulässig, so hat das Rekursgericht dem Revisionsrekursgegner die Beantwortung des Revisionsrekurses freizustellen. Die Zustellung dieses Beschlusses durch das Erstgericht löst die Revisionsrekursfrist nicht aus, auch wenn das Rekursgericht – entgegen dem Gesetz – dem Erstgericht die Zustellung aufgetragen hat.