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Kein Unterhaltsvorschuss für Privatschulkosten
iFamZ 2018/8
Ein auf die Kosten des Besuchs einer Privatschule gegründeter, durch Vergleich geregelter Unterhaltsanspruch führt nicht zu einem Vorschussanspruch, wenn nicht bescheinigt ist, dass diese Kosten als den Unterhaltsanspruch erhöhender Bedarf zu qualifizieren sind.
In einem Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Vater des Kindes zur Zahlung eines laufenden monatlichen Unterhalts von 350 €. Vergleichsgrundlage war ein Monatseinkommen des Vaters von rund S. 8 2.000 € netto (12-mal jährlich). Im Vergleich wurde festgehalten, dass das Kind auf Wunsch beider Eltern eine Privatschule besucht und das Schulgeld iHv monatlich 500 € je zur Hälfte von den Eltern getragen wird. Unter einem verpflichtete sich der Vater, den auf ihn entfallenden Anteil am Schulgeld von derzeit 250 € gemeinsam mit dem monatlichen Unterhaltsbetrag (an die Mutter) zu überweisen.
Mit (rechtskräftigem) Beschluss vom wurden dem Kind monatliche Unterhaltsvorschüsse gemäß den §§ 3,4 Z 1 UVG iHv 350 € gewährt.
Mit Schriftsatz vom beantragte das Kind die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß den §§ 3, 4 Z 1 UVG iHv 250 € für die Kosten der von ihm besuchten Privatschule.
Dieser Antrag blieb i...