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iFamZ 1, Februar 2018, Seite 1

Des einen light, des anderen …

Robert Fucik

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Ein neues Jahr, ein neues Heft 1 der iFamZ, eine neue Bundesregierung. Wie beginnt man hier am besten?
Das Regierungsprogramm hält auch im Familienrecht einiges bereit, und zwar mehr als die fast allgegenwärtigen Evaluierungen. Fairerweise muss man der Regierung indes einige Zeit geben, um die Prioritäten zu setzen und eine eigene Handschrift zu entwickeln. Und fairerweise muss man auch zugeben, dass es allein dem Souverän, also dem neu gewählten Nationalrat, zusteht, über Budgetfragen und damit über Leistbarkeit oder Verschiebungsnotwendigkeit von Großprojekten des Familienrechts zu entscheiden. Und mehr soll an dieser Stelle zum Schicksal des 2. ErwSchG nicht gesagt werden.
Freilich, einer der Beiträge in diesem Heft widmet sich der Vorbereitung der Umstellung von Sachwalterschaften auf Erwachsenenschutz (Norbert Krammer, S 13).

Auch sonst ist Bewegung im Familienrecht. Sie kommt – wie recht oft in den letzten Jahren – vom VfGH, vor dem weder die Beschränkung der Ehe auf verschieden- noch die der eingetragenen Partnerschaft auf gleichgeschlechtliche Paare der Prüfung standgehalten hat. Kommt es im Jahr 2018 zu keiner Änderung der Rechtslage, dann wird es nicht bloß eine Ehe zweier...

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