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GesRZ 3, Juni 2017, Seite 174

Der Verweis in § 2 Abs 3 UmwG auf § 232 Abs 1a AktG

Klaus Jennewein

In unserer Rubrik „Aus dem Firmenbuchalltag“ beleuchtet der Autor interessante Aspekte seiner Arbeit als Firmenbuchrichter, spricht über häufig auftauchende Fragen und referiert über aktuelle, insb „regionale“ Judikatur im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

I. Sachverhalt und erstinstanzliche Entscheidung

Im Firmenbuch des LG Innsbruck ist die B. K.-Betriebs GmbH mit dem Sitz in K. eingetragen; deren Alleingesellschafterin mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von 35.000 € ist die im Firmenbuch des LG Innsbruck eingetragene Sennereigenossenschaft K. und Umgebung eGen.

Mit dem am eingelangten Antrag meldete der Geschäftsführer der B. K.-Betriebs GmbH unter Vorlage (ua) des Umwandlungsvertrages vom und des Protokolls der Generalversammlung (im Folgenden: GV) der Sennereigenossenschaft K. und Umgebung eGen vom die Eintragung der verschmelzenden Umwandlung der Gesellschaft auf ihre Alleingesellschafterin zur Eintragung in das Firmenbuch an.

Der Umwandlungsvertrag zwischen der B. K.-Betriebs GmbH und der Sennereigenossenschaft K. und Umgebung eGen regelt die verschmelzende Umwandlung der Gesellschaft auf ihre Alleingesellschafterin; in der GV der Senn...

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