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Zur Aufsichtsratspflicht im GmbH-Konzern
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtsfragen, die sich iZm der Bestellung des Aufsichtsrats im GmbH-Konzern stellen. Zunächst wird die Aufsichtsratspflicht im einfachen Konzern behandelt. Aufgrund der hier gewonnenen Erkenntnisse soll dann die Aufsichtsratspflicht im mehrstöckigen Konzern untersucht werden.
I. Einleitung
Gegenstand dieses Beitrags ist die Frage der Aufsichtsratspflicht im GmbH-Konzern. Zunächst wird diese Problematik in einem einfachen Konzern (Muttergesellschaft – Tochtergesellschaft) behandelt. Danach soll auf die Frage der Aufsichtsratspflicht im mehrstöckigen GmbH-Konzern (Muttergesellschaft – Tochtergesellschaft – Enkelgesellschaft) eingegangen werden. Dabei werden die Voraussetzungen zur Begründung der Aufsichtsratspflicht für jedes Konzernmitglied gesondert geprüft.
II. Regelung und Zweck des § 29 Abs 1 Z 3 GmbHG
Gem § 29 Abs 1 Z 3 GmbHG ist eine GmbH aufsichtsratspflichtig, wenn sie AGs, aufsichtsratspflichtige GmbHs oder GmbHs iSd Abs 2 Z 1 leg cit einheitlich leitet oder aufgrund einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50 % beherrscht und die Zahl der Arbeitnehmer in der GmbH und den einheitlich geleiteten bzw beherrschten Gesellschaften zusammen im Durchschnitt 300 übersteigt...