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iFamZ 6, Dezember 2017, Seite 388

Gewaltschutz für die betroffene Person – Antragstellung durch den Sachwalter

iFamZ 2017/227

§ 275 Abs 2 ABGB; § 382e Abs 1 EO

Anträge auf Erlassung einer EV nach § 382e EO sind nicht vertretungsfeindlich und bedürfen aufgrund des Gebots der besonders dringlichen Behandlung keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.

Die gefährdete Partei (Antragstellerin) und der Gegner der gefährdeten Partei (Antragsgegner) sind verheiratet. Ihre gemeinsame Tochter ist die Sachwalterin der Antragstellerin. (…) Die Antragstellerin fürchtet sich massiv vor dem Antragsgegner. (…) Die Antragstellerin, vertreten durch ihre Sachwalterin, beantragt die Erlassung einer EV gem § 382e EO mit dem Inhalt, dem Antragsgegner aufzutragen, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit ihr zu vermeiden. (…)

Das Erstgericht erließ die beantragte EV. Es sprach aus, dass die EV für die Dauer von einem Jahr gelte. (…)

Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss. (…) Das Rekursgericht sprach aus, dass der Revisionsrekurs zulässig sei, weil die Frage, ob das grundsätzlich höchstpersönliche Recht auf ein Kontaktverbot vom Sachwalter zur Wahrung der psychischen Gesundheit der betroffenen Person wahrgenommen werden könne, bislang vom OGH nicht beantwortet worden sei.

Gegen diesen Beschluss wendet sich der Revisionsrekurs des Antra...

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