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Verfahrenshilfe im Sachwalterschaftsverfahren
iFamZ 2017/226
Nach stRsp ist die Bewilligung einer Teil-Verfahrenshilfe im Gesetz nur insoweit vorgesehen, als der Umfang der gesetzlich normierten Begünstigungen beschränkt werden kann; ansonsten wirkt die Verfahrenshilfe für das ganze Verfahren, für das sie beantragt wurde (RIS-Justiz RS0036177). Anders als im Streitverfahren und in zahlreichen Außerstreitverfahren kann es im Sachwalterschaftsverfahren nicht nur einen einzigen Verfahrensgegenstand geben, sondern es kann vorkommen, dass das Gericht im Laufe eines uU viele Jahre dauernden Verfahrens zahlreiche völlig verschiedene Fragen zu behandeln hat. In einer solchen Konstellation bezieht sich die Entscheidung über die Verfahrenshilfe nur auf die Entscheidung über den jeweiligen Verfahrensgegenstand.
(…) Mit Schriftsatz vom erhob der Betroffene, vertreten durch den zweiten bestellten Verfahrenshelfer (…) außerordentlichen Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom betreffend die Beendigung der Sachwalterschaft. Dieser außerordentliche Revisionsrekurs beschäftigt sich inhaltlich mit der Beendigung der Sachwalterschaft.
(…) 1.2. Nach stRsp ist die Bewilligung einer Teil-Verfahrenshilfe im Gesetz n...