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Kein Schadenersatz wegen Entfremdung des Kindes durch Therapie
iFamZ 2017/222
Da vom Wohl des Patienten unabhängige Schutzpflichten aus einem Behandlungsvertrag zugunsten der Gefühls- und Beziehungswelt Dritter von der Rsp nicht anerkannt werden, muss die auf Herbeiführung einer Entfremdung gestützte Schadenersatzklage des Vaters gegen eine Kinderschutzeinrichtung, in der die Tochter in Therapie war, erfolglos bleiben.