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Kontaktrecht – Vaterfigur für die Entwicklung des Kindes wichtig
iFamZ 2017/221
§§ 137 Abs 2, 179 Abs 2 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
Der Vater bekämpft mit seinem Rechtsmittel die vom Rekursgericht, das den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig erklärt hatte, bestätigte Übertragung der Obsorge für das Kind alleine an die Mutter. Die Mutter wendet sich dagegen, dass das Rekursgericht – anders als das Erstgericht, das das Kontaktrecht des Vaters (für einen bestimmten Zeitraum) ausgesetzt hatte – diesem vorläufig ein begleitetes Kontaktrecht in 14-tägigen Abständen jeweils am Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr einräumte. Es war zum Ergebnis gekommen, dass das Kind den Kontakt zum Vater nur formal äußerlich, jedoch nicht emotional ablehne und die wenigen tatsächlich stattgefundenen Kontakte, die bisher unter denkbar schlechten Bedingungen und fortwährender Einmischung und Intervention durch die Mutter stattgefunden hätten, zu einem – wenn auch anfangs nur zögerlichen – Zugehen des Kindes und des Vaters aufeinander geführt hätten. Dem offensichtlich beeinflussten Willen des Kindes stehe der Nachteil gegenüber, dass es den Kontakt zum Vater verliere und die Vaterfigur aus seinem sozialen Leben weiter entfremdet werde.
(…) Schon das Erstgericht stellte fest, dass das Verhalten d...