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GesRZ 3, Juni 2017, Seite 150

Der Schutz des Vertragspartners bei Änderung der vertraglichen Bemessungsgrundlage für eine Vergütung durch eine Kapitalmaßnahme einer Gesellschaft

Susanne Kalss

AGs stehen – wie viele andere Unternehmen auch – mit vielen Vertragspartnern in langfristigen Dauerrechtsbeziehungen. Vielfach sind die vertraglichen Beziehungen so gestaltet, dass Vergütungsregelungen, die Tragung von Risiken oder des wirtschaftlichen Erfolgs von den Gewinn- oder Kapital-verhältnissen der AG abhängen. Ändern sich daher die Gewinn- oder Kapitalverhältnisse der AG, so würden sich nach dem Vertragsmechanismus auch die vertraglichen Beziehungen und damit die Regelung für die Zuordnung von Gewinnen oder sonstigen wirtschaftlichen Faktoren verschieben. Um diesen Mechanismus hintanzuhalten, sehen gesetzliche und vertragliche Bestimmungen Neutralisierungsregelungen vor, die sicherstellen sollen, dass einseitige Gestaltungsmöglichkeiten, die die Gewinn- oder Kapitalverhältnisse der AG bestimmen, nicht auf die Vertragsbeziehung mit dem außenstehenden Dritten durchschlagen.

I. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

1. Gesellschaftsrechtlicher Vorgang

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, auch Kapitalberichtigung oder nominelle Kapitalerhöhung genannt, ist dadurch gekennzeichnet, dass der AG keine neuen Mittel von außen zufließen. Vielmehr werden nur bereits in der Ges...

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